Nutzungsbedingungen für IP-Übersetzungsdienstleistungen

Rechtsverbindliche Regelungen für die Inanspruchnahme unserer gewerblichen Schutzrechtsübersetzungen und Patentdokumentationen nach deutschem Recht.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Übersetzungs- und Dokumentationsdienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, die von der e.n.g.l.i.s.h.l.e.a.r.n.e.r.p.l.a.t.f.o.r.m. (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit Sitz in München angeboten werden. Gegenstand ist die fachgerechte Übersetzung von Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern, Markeneintragungen und ergänzenden Schutzrechtsdokumenten in Übereinstimmung mit dem Patentgesetz (PatG) und den Richtlinien des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).

Die Bedingungen gelten ausschließlich für juristische Personen des Privatrechts und öffentlich-rechtliche Auftraggeber im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Leistungsumfang und Qualitätsstandards

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur termingerechten Lieferung einer fachlich korrekten Übersetzung, die den formalen Anforderungen des § 34 PatG sowie der DPMA-Prüfungsrichtlinie entspricht. Die Übersetzung umfasst die vollständige Wiedergabe der Patentansprüche, der Beschreibung, der Zeichnungsbeschriftungen und der Zusammenfassung in der Zielsprache.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch einen zweistufigen Prüfprozess: Erstprüfung durch einen Fachübersetzer mit technischem Hintergrund und abschließende Kontrolle durch einen vereidigten Übersetzer für die englische Sprache. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der Terminologiekonsistenz gemäß dem vom Auftraggeber bereitgestellten Glossar oder, falls kein Glossar vorliegt, gemäß der einschlägigen Fachterminologie des Deutschen Patent- und Markenamts.

2.1 Ausgeschlossene Leistungen

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

  • Die rechtliche Prüfung der Patentfähigkeit oder der Schutzrechtslage
  • Die Erstellung von Patentansprüchen oder die inhaltliche Änderung der technischen Offenbarung
  • Die Vertretung vor dem DPMA oder dem Europäischen Patentamt
  • Die Beglaubigung von Übersetzungen, sofern nicht gesondert vereinbart
3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Übersetzung erforderlichen Unterlagen in einem bearbeitbaren Format (vorzugsweise PDF oder Word) sowie ein etwaiges Fachglossar spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Liefertermin zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit der Vorlagen zu prüfen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der in den Vorlagen enthaltenen technischen Angaben, Patentansprüche und rechtlichen Bezüge. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf unvollständige oder unleserliche Vorlagen zurückzuführen sind.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Preisverzeichnisses, das dem Auftraggeber vor Auftragserteilung in Textform mitgeteilt wird. Die Abrechnung erfolgt nach Zeilenanzahl (Normzeilen zu 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen) oder nach Pauschalpreis, sofern dies gesondert vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

5. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Pflichtverletzung anzusehen war.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflichten betroffen sind. Als Kardinalpflichten gelten die termingerechte Lieferung und die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards. Die Haftungssumme ist in diesem Fall auf den Auftragswert begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 Euro pro Schadensfall.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel der Übersetzung innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten keinen Zugang zu gewähren. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.

7. Kündigung und Vertragsbeendigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die fristlose Kündigung zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und die Abhilfe innerhalb einer gesetzten Frist von zehn Werktagen nicht erfolgt.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Übersetzung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, mindestens jedoch auf 30 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.

8. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftraggeber wird in der Mitteilung auf diese Zustimmungsfiktion hingewiesen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für Rückfragen zu diesen Bedingungen steht der Auftragnehmer unter der E-Mail-Adresse info@englishlearnerplatform.com oder telefonisch unter +493736920 6410 zur Verfügung.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.