Gewerbliche Schutzrechte & Übersetzung

Prüfung grenzüberschreitender Patentanmeldungen nach PatG

E.N.G.L.I.S.H.L.E.A.R.N.E.R.P.L.A.T.F.O.R.M. – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und juristische Fachübersetzung mit Sitz in München. Wir begleiten Unternehmen bei der Einreichung, Übersetzung und Durchsetzung von Patenten und Marken im In- und Ausland – streng nach den Vorgaben des Deutschen Patentgesetzes (PatG).

Leistungsversprechen

Präzise IP-Dokumentation nach PatG

Fristgerechte Nachreichung

Wir übersetzen Patentansprüche und Beschreibungen termingerecht für die Einreichung beim DPMA. Die Einhaltung der Dreimonatsfrist nach §34 PatG wird vertraglich zugesichert.

Keine Fristversäumnisse

Beglaubigte Übersetzungen

Für die nationale Phase europäischer Patente liefern wir beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer. Die Dokumente entsprechen den Anforderungen des DPMA und des EPÜ.

Rechtssicherheit für Ihre Anmeldung

Terminologiekonsistenz

Alle technischen Merkmale und Patentansprüche werden einheitlich übersetzt. Wir pflegen kundenspezifische Glossare, um Abweichungen in der Nomenklatur zu vermeiden.

Keine Widersprüche in der Schutzschrift

Kollisionsprüfung bei Marken

Die Übersetzung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen nach Nizza-Klassen erfolgt mit Abgleich der DPMA-Prüfungsrichtlinien. So reduzieren wir das Risiko von Schutzlücken.

Vermeidung von Markenkonflikten

Elektronische Einreichung

Wir bereiten alle Übersetzungen für die elektronische Übermittlung an das DPMA vor. Das Format entspricht den technischen Spezifikationen des Patentamts.

Direkte Integration in Ihren Workflow

Visuelle Nachweise und Systemeinblicke

Arbeitsabläufe in der gewerblichen Schutzrechtsdokumentation

Prüfung einer mehrsprachigen Patentakte am Bildschirm
Prüfschritt

Mehrsprachige Patentakte

Gegenüberstellung der englischen und deutschen Fassung eines EP-Patents vor der nationalen Phase. Jede Abweichung wird farblich markiert und nach §34 PatG bewertet.

Beglaubigungsstempel auf einer Übersetzungsbescheinigung
Beglaubigung

Vereidigte Übersetzung

Muster einer beglaubigten Übersetzung mit Siegel des vereidigten Übersetzers. Die Bescheinigung bestätigt die vollständige und richtige Übertragung der Patentansprüche.

DPMA-Eingangsbestätigung mit Fristvermerk
Fristdokument

DPMA-Eingangsbestätigung

Offizielle Bestätigung des Deutschen Patent- und Markenamts über die fristgerechte Einreichung einer Übersetzung. Der Vermerk zeigt das Datum und die Aktenzeichen der Anmeldung.

Terminologieabgleich in einer Datenbank
Datenbank

Terminologie-Management

Interne Datenbank mit festgelegten Begriffen für Nizza-Klassen und IPC-Symbole. Jeder Eintrag enthält die Quellenangabe und den Prüfvermerk des Fachübersetzers.

Kollisionsprüfung einer Markenanmeldung
Recherche

Markenkollisionsprüfung

Auszug aus einer Kollisionsprüfung für eine internationale Markenanmeldung. Die Übersetzung des Warenverzeichnisses wird mit bestehenden Einträgen im DPMA-Register abgeglichen.

Elektronische Einreichung über das DPMA-Portal
Einreichung

Elektronische Übermittlung

Screenshot des DPMA-Portals nach erfolgreicher Übermittlung einer Übersetzung. Die strukturierte XML-Datei enthält die maschinenlesbare Fassung der Patentansprüche.

Nächster Schritt

Prüfung Ihrer Patentunterlagen nach PatG

Beratung anfordern
Patentübersetzung nach PatG §34Formale Anforderungen an die deutsche Einreichung 📄EPÜ-Eintritt in die nationale PhaseÜbersetzungsfristen und Beglaubigungsanforderungen 📄Markenrecherche und KollisionsprüfungÜbersetzung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen 📄

Weiterführende Informationen

Relevante Vorschriften und Verfahrenshinweise zum gewerblichen Rechtsschutz

PatG §34 – Form der Anmeldung Die Vorschrift regelt die zwingenden Angaben einer Patentanmeldung, insbesondere die vollständige Beschreibung und die Patentansprüche. Bei der Übersetzung ist auf die exakte Wiedergabe der technischen Merkmale und die Einhaltung der Gliederung nach §34 Abs. 3 PatG zu achten.

EPÜ Art. 65 – Übersetzung des europäischen Patents Nach Erteilung eines europäischen Patents muss innerhalb von drei Monaten eine Übersetzung der Patentschrift beim DPMA eingereicht werden. Der Artikel beschreibt die Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung und die Rechtsfolgen bei Fristversäumnis.

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