Patentansprüche prüfen
Wir sichten Ihre Entwürfe auf formale Korrektheit gemäß §34 PatG und gleichen die Terminologie mit den DPMA-Richtlinien ab. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung innerhalb von zwei Werktagen.
Kostenfrei anfragenUnsere Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Patentübersetzung nach PatG erreichen Sie während der Bürozeiten sowie über die unten aufgeführten direkten Kanäle.
Erdmannplatz 63c
Mo–Do 09:00–17:00, Fr 09:00–14:00
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch zur Klärung Ihrer grenzüberschreitenden Patentanmeldung nach PatG. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern das weitere Vorgehen.
Wir sichten Ihre Entwürfe auf formale Korrektheit gemäß §34 PatG und gleichen die Terminologie mit den DPMA-Richtlinien ab. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung innerhalb von zwei Werktagen.
Kostenfrei anfragenNach Erteilung eines europäischen Patents übernehmen wir die fristgerechte Übersetzung der Patentschrift und reichen sie elektronisch beim DPMA ein. Inklusive Fristenkontrolle und Beglaubigung durch vereidigte Übersetzer.
Termin vereinbarenWir übertragen Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Nizza-Klassifikation und prüfen auf Kollisionen mit älteren Rechten. Die Übersetzung wird mit den Prüfungsrichtlinien des DPMA abgestimmt.
Unverbindlich anfragenUnsere Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Patentübersetzungen befindet sich in zentraler Lage Münchens. Die Verkehrsanbindung ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet.
Stellen Sie Ihre Anfrage zur Patentübersetzung und Schutzrechtsprüfung – wir prüfen die Unterlagen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang.